16. BDK

Die nächste Bezirksdelegiertenkonferenz findet am 12. Juni 2026 im Stadthaus in Bonn statt. Gemeinsam mit euch wollen wir Anträge diskutieren, Workshops abhalten und Wahlen durchführen. Die 16. BDK beginnt um 9 Uhr und endet um 15 Uhr.

Anmeldeschluss ist Freitag, der 10. Juni 2026.

Anmeldung


Hinweis: Wir möchten betonen, dass nur Schüler:innen, welche sich fristgerecht angemeldet und eine Bestätigungsmail erhalten haben, an der 16. BDK teilnehmen dürfen.


Die Frist für Änderungsanträge an Satzung, Geschäftsordnung oder Grundsatzpapier ist der 05.06.2026.

Schickt uns eure Anträge bitte an folgende E-Mail Adresse: info@bsv-bonn-rheinsieg.de

Protokoll der 15. BDK


Vorgeschlagene Tagesordnung

Vorgeschlagene Tagesordnung 16. BDK

TOP 1 09:10 Uhr – Begrüßung

  1. Beschluss der Tagesordnung
  2. Wahl der Zählkommission
  3. Wahl des Tagespräsidiums
  4. Beschluss des Protokolls

TOP 2 09:30 Uhr – Entlastung des Alten Vorstandes

2.1 Rechenschaftsbericht

2.2 Fragen an den Vorstand

2.3 Entlastung des Vorstandes 

TOP 3 10:15 Uhr – Antragsberatung

3.1 Erklärung des Antragsverfahrens

Das Ende der Antrag Debatte ist für spätestens 

12:30 Uhr vorgesehen

Mittagspause 12:30 Uhr

TOP 4 13:15 Uhr – Wahlen des Neuen Vorstandes

4.1 Erklärung der Ämter bzw. Struktur des Vorstandes

4.2 Kandidat*innenbefragung

4.3 Wahlen

TOP 5 15:30 Uhr – Verabschiedung 

Anschließend ist der neu gewählte Vorstand dazu angehalten, eine konstituierende Vorstandssitzung abzuhalten.

Veranstaltungsort

Stadthaus Bonn

Berliner Platz 2 · 53111 Bonn

Das Plenum befindet sich im Stadthaus Bonn. Bei Fragen am Empfang vor Ort melden.

Fragen zur Anreise und Kostenerstattung? Hier klicken!

Informationen für die BDK:

  • Jede Schule wählt für je 250 angefangene Schüler*innen eine*n Delegierte*n.
  • Sofern eine Schule keine Delegierten gewählt hat, können die Mandate der Schule in entsprechender Anzahl durch jede*n Schüler*in der Schule wahrgenommen werden.
  • Fahrtkosten können, sofern in der Anmeldung angekündigt, durch die BSV erstattet werden.
  • Die BSV kann keine Fahrtkostenerstattung garantieren, wird jedoch mit größter Anstrengung versuchen, die finanziellen Mittel vom Land zu erhalten.
  • Weitere Informationen bezüglich der BDK sind der Satzung in §4 zu entnehmen.
  • Grundsätzlich, nach Regelungen des Landes, ist es der BSV nicht möglich Fahrtkosten für Gäste zuerstatten. Lediglich ein Mandat oder eine sonstige Funktion berechtigt zur Fahrtkostenerstattung.